Bei Verordnungen für die Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste gilt, dass der Apotheker keine Wahlmöglichkeit zwischen den vorhandenen Arzneimitteln haben darf.
Das Austauschverbot gilt sowohl für Arzneimittel mit Rabattverträgen als auch im Not- und Nachtdienst. Deshalb müssen Sie bei der Verordnung das von Ihnen gewünschte Arzneimittel eindeutig festlegen. In dem PDF-Artikel (2 Seiten) finden Sie die Austausch-Verbotsliste.
Kategorie:
Medikamente & Pharma
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am 06.05.2015 um 20:05 Uhr von Fleischhauer
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